Nadja Becker berät national tätige Unternehmen als auch Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Steuerrechts.
Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten im Steuerrecht gehören neben der gestaltenden Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und der allgemeinen steuerlichen Beratung insbesondere die Unterstützung in allen Fragen des Einkommensteuerrechts und des Erbschaftsteuerrechts.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt stellen die klassischen Prüfungsleistungen der prüferischen Durchsicht des Jahres- und Zwischenabschlusses nach nationalem Recht für Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen dar.
Zu ihren Mandanten zählen Privatpersonen mit Immobilien sowie kleine und mittelständische Kapital- und Personengesellschaften in allen Branchen.