Madeleine Schickedanz muss an den GÖRG-Insolvenzverwalter leisten

17.02.2017

[Köln, ] Der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Berufung der Beklagten Madeleine Schickedanz gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen vom 15.06.2016 (Az. 20 O 92/15 LG Essen) mit seinem am Ende der mündlichen Verhandlung am 17. Februar 2017 verkündeten Urteil zurückgewiesen.

Die Beklagte ist damit verpflichtet, an den Insolvenzverwalter und GÖRG-Partner Hans-Gerd H. Jauch über das Vermögen der Versandhausgesellschaft ca. 522.500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.09.2009 zu zahlen. Mit Ausnahme von 10 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, die der Insolvenzverwalter zu übernehmen hat, trägt sie außerdem die Kosten des Rechtsstreits.

In der mündlichen Verhandlung am 17. Februar 2017 ist deutlich geworden, dass Jauch von der Versandhausgesellschaft an die Beklagte in Höhe der Urteilssumme geleistete Zahlungen zu Recht gemäß § 135 Insolvenzordnung angefochten hat. Die Beklagte muss sich - obwohl nur mittelbar über Zwischengesellschaften an der Versandhausgesellschaft beteiligt - wie eine Gesellschafterin der Insolvenzschuldnerin behandeln lassen. Als solche hat sie der Insolvenzschuldnerin die in Frage stehenden Summen, weil bei deren Fälligkeit nicht eingefordert, sondern ʺStehen gelassenʺ, zunächst als einem Gesellschafterdarlehn gleichgestellte Leistungen zur Verfügung gestellt. Mit den dann erbrachten, streitgegen-ständlichen Zahlungen hat die Beklagte diese Summen in einer nach der Insolvenzordnung anfechtbaren Weise zurückerhalten, so dass der Insolvenzverwalter die Beträge nebst den aufgelaufenen Zinsen für die Insolvenzmasse beanspruchen kann. Die Revision gegen die Entscheidung hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm nicht zugelassen.

Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.02.2017 (Az. 27 U 83/16), nicht rechtskräftig.

Der Kläger

Hans-Gerd H. Jauch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Quelle GmbH
Vertreter: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Rechtsanwälte Frank Linnenbrink und Michael Dahl

Die Beklagte

Madeleine Schickedanz
Vertreter: Dr. Ringstmeier und Kollegen, Rechtsanwalt Dr. Stefan Homann.

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