Der Digital Services Act im Detail: Was Sie jetzt beachten müssen

Berlin, 19.03.2024

Stellen Sie sich vor, Sie leiten ein Unternehmen, das einen Online-Marktplatz betreibt. Über Jahre hinweg haben Sie erfolgreich eine Plattform bereitgestellt, auf der Kunden und Händler Waren und Dienstleistungen austauschen können. Doch seit dem 17. Februar 2024 stehen Sie vor einer neuen Herausforderung: dem Digital Services Act (DSA). Diese neue EU-Verordnung verändert die Regeln – und betrifft dabei nicht nur die großen Internetunternehmen, sondern digitale Anbieter aller Größenordnungen. 

Zielsetzungen im DSA

Der DSA verfolgt mehrere Ziele: Er soll den Schutz der Nutzerrechte stärken, beispielsweise durch Maßnahmen gegen illegale Inhalte, und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, um den Markt für digitale Dienstleistungen transparenter und offener zu gestalten. Dies bedeutet, dass Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ihre Online-Präsenz überarbeiten müssen, um Transparenz, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Anwendungsbereich des DSA

Der DSA gilt für alle digitalen Dienstleistungen, die als Vermittler zwischen Nutzern und Anbietern fungieren, einschließlich Online-Marktplätzen, Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen. Die Verordnung ist im gesamten EU-Binnenmarkt anwendbar, auch für Anbieter außerhalb der EU, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten. Der Geltungsbereich des DSA unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße: Alle digitalen Anbieter sind einbezogen.

Welche Regeln gelten?

Der DSA differenziert bei den Sorgfaltspflichten nach Art, Größe und Einfluss der Online-Anbieter. Dies bedeutet, dass nicht alle Unternehmen denselben Pflichten in gleichem Maße unterliegen. Der Umfang der Regelungen hängt von spezifischen Merkmalen des jeweiligen Online-Dienstes ab.

Grundlegende Pflichten

Grundlegende Pflichten ergeben sich zunächst aus den Artikeln 11-15 DSA sowie zusätzliche Pflichten aus den Artikeln 20-26 DSA. Für Unternehmen, die Hostingdienste bereitstellen, sind weitere Pflichten in den Artikeln 16-18 DSA vorgesehen.

Unternehmen, die als Plattformen fungieren, müssen dementsprechend Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen sowie außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren einrichten. Sie sind weiterhin angehalten, mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern zusammenzuarbeiten, Maßnahmen gegen missbräuchliche Meldungen zu ergreifen, eingehende Beschwerden zu bearbeiten, die Vertrauenswürdigkeit von Drittanbietern zu prüfen und für Transparenz in der Online-Werbung zugunsten der Nutzer zu sorgen.

Gemäß den Artikeln 15 und 24 DSA sind Anbieter von Vermittlungsdiensten und Online-Plattformen dazu verpflichtet, regelmäßig Transparenzberichte bezüglich der Moderation von Inhalten zu veröffentlichen. Diese Anforderung, die bislang nur für sehr große Plattformen und Suchmaschinen galt, wurde ab dem 17. Februar 2024 auch auf Plattformen mit weniger als 45 Millionen Nutzern sowie auf Vermittlungsdienste ausgeweitet.

Zusätzlich fordert der DSA eine erhöhte Transparenz bei Online-Werbung und Werbebotschaften etwa von Influencern. Werbung, die auf Profiling basiert oder sich auf sensible Kategorien wie Religion oder sexuelle Orientierung stützt, wird untersagt. Ferner ist die Verwendung von sogenannten „Dark Pattern“, also gestalterischen oder technischen Tricks, die Nutzer zu ungewollten Entscheidungen verleiten könnten, verboten.

Zusätzliche Pflichten für sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen

Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen treffen zudem weitergehende Pflichten wie etwa jährliche Risikobewertungen und Ergreifung von Risikominderungsmaßnahmen.

Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen

Da die Sorgfaltspflichten für die betroffenen Vermittlungsdienste mit erheblichem Aufwand verbunden sind, sieht der DSA an verschiedenen Stellen Erleichterungen und Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen vor, definiert durch die Anzahl der Beschäftigten und dem Jahresumsatz. Als Gegenausnahme gelten für Kleinst- und Kleinunternehmen weiterhin alle sonst ausgenommenen Vorschriften, sofern sie sehr große Online-Plattformen betreiben. 

Überwachung und Strafen

Für die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung der Vorschriften. Für alle sonstigen Unternehmen übernehmen die nationalen Behörden die Überwachung.

Der DSA sieht Sanktionen und Bußgelder vor, um Verstöße gegen die Bestimmungen zu ahnden. Vorgesehen sind Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 52 Abs. 3 DSA, Art. 74 Abs. 1 DSA) und Zwangsgelder von bis zu 5 % der weltweit tagesdurchschnittlichen Einnahmen oder Jahresumsätze (Art. 52 Abs. 4 DSA, Art. 76 Abs. 1 DSA).

Ausblick

Während der DSA Sorgfaltspflichten für Online-Dienste auf EU-Ebene festlegt, spezifiziert das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Zuständigkeiten der deutschen Behörden und definiert Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Der Bundestag hat über den Gesetzesentwurf erstmals am 18. Januar 2024 beraten. Eine öffentliche Anhörung mit Experten im Digitalausschuss fand am 21. Februar 2024 statt, woraufhin für März 2024 die zweite und dritte Lesung im Bundestag geplant sind.

Gemäß dem Entwurf des DDG soll die Bundesnetzagentur für die Aufsicht der Dienstanbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland zuständig sein. Hinsichtlich der Buß- und Zwangsgelder für DSA-Verstöße nutzt der aktuelle Entwurf des DDG den vom DSA bereitgestellten Rahmen vollständig aus. Nach Verabschiedung wird das DDG das Telemedien- und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ablösen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Es ist entscheidend, dass Unternehmen evaluieren, ob und in welchem Maße der DSA auf sie anwendbar ist, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erstellung und Einreichung von Transparenzberichten oder der transparenteren Werbung. Die Anforderungen des DSA zu erfüllen, ist eine umfassende und herausfordernde Aufgabe, die tiefgreifendes rechtliches Verständnis verlangt. Eine zielgerichtete Beratung ist fundamental, um potenzielle Risiken zu reduzieren und vorhandene Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen neuen Weg erkunden und Ihr Geschäft für die Zukunft rüsten.

 

  • An der Veröffentlichung beteiligt: Alisa Sbaghdi
     

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