Dr. Martin Hörtz

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Partner

Hörtz, Martin_GÖRG
Standort Frankfurt am Main
Ulmenstraße 30
60325
Frankfurt am Main
Fax
+49 69 170000 27
mhoertz [at] goerg.de
Linkedin

Dr. Martin Hörtz berät national und international tätige Banken und Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht.

Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Vergütungsrecht und im FS-Bereich.

Mehr zum Arbeitsrecht: Besuchen Sie auch unseren Restrukturierungs-Blog Re.Work.

Sprachen
Deutsch
Englisch

Schwerpunkte

Dr. Martin Hörtz berät mit seinem Team nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er verfügt über besondere Erfahrung in den Bereichen Vergütungsrecht, Compliance & Governance sowie Aufsichtsrecht (z.B. MaRisk, Fit & Proper). 

Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Arbeitsrechts- und Vergütungsexperten (im Bereich der InstitutsVergV, Art 275 DVO, AIFM-Richtlinie) bei verschiedenen Umsetzungs- und Implementierungsprojekten sowie HR-Projekten hat Dr. Martin Hörtz ein vertieftes Prozessverständnis, eine Schnittstellenkompetenz (auch und insbesondere zum Bereich Interne Revision) und er kennt die regulatorischen Anforderungen an Organisationsrichtlinien, sfO etc. 

Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte sind darüber hinaus u.a.: Projekte zum Thema Stellenbewertung & Stelleneingruppierung, Implementierung von Arbeitszeitordnungen, Unterstützung bei der Einführung von Diversitätsrichtlinien, Unterstützung bei der Überarbeitung der Prüf- und Dokumentationsanforderungen der Key Function Holders.

Werdegang

Dr. Martin Hörtz ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.

Vor seinem Eintritt bei GÖRG war er als Local Partner bei einer europäischen Wirtschaftskanzlei und als Senior Manager bei einer BIG 4 Rechtsanwaltsgesellschaft tätig.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz absolvierte Dr. Martin Hörtz sein Referendariat in Darmstadt. Anschließend promovierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz bei Prof. Dr. Zopfs.

Dr. Martin Hörtz wurde 2010 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2013 führt er den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 

*Kein Partner im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

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