Dr. Matthias Terlau berät vorwiegend Banken und Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche.
Er ist spezialisiert im Bereich Zahlungsrecht und FinTech, Bank- und Bankenaufsichtsrecht sowie Kapitalmarktrecht.
Zu seinen Mandanten zählen FinTech-Unternehmen, Banken, Verbände sowie auch ausländische Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche, Unternehmen anderer Branchen, insbesondere aus dem Handel, unterstützt er im Hinblick auf Finanzprodukte. Schwerpunkte der Beratung sind komplexe Auslagerungsprojekte, Entwicklung von Neuprodukten im Zahlungsbereich, Erlaubnisverfahren bei der BaFin sowie Vermeidung der Erlaubnispflicht, Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen.