Ina Depprich berät national und international tätige Unternehmen sowie die öffentliche Hand in sämtlichen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts und übernimmt in diesem Zusammenhang regelmäßig auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten in komplexen Rechtsstreitigkeiten.
Ina Depprich verfügt über erhebliche Erfahrung insbesondere in der Beratung von Immobilientransaktionen, im privaten Baurecht, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie im Erbbaurecht und im Maklerrecht. Daneben berät Ina Depprich umfassend im Architektenrecht, einschließlich des Architektenurheberrechts, sowie im Urheber- und Medienrecht.